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LG Frankfurt/Main, 28.03.2008 - 18 O 90/08 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.03.2008 - 18 O 90/08
- BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 848/08
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 848/08
Keine Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch das gerichtliche Gebot, in den …
den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2008 - 2-18 O 90/08 -. - OLG Stuttgart, 17.11.2009 - 8 W 452/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Korrektur einer rechtskräftigen …
Im Verhandlungstermin vom 30. Juli 2008 in den Parallelverfahren 18 O 139/08 und 18 O 254/08 nahm die Klägerin auf den Hinweis des Gerichts, dass die einzelnen Ratenklagen 18 O 240/08 sowie 18 O 90/08 und 18 O 254/08 wegen anderweitiger Rechtshängigkeit (18 O 139/08) unzulässig seien, diese zurück.Eine solche scheidet aber aus, wenn die Klage von Anfang an unzulässig war und allein deshalb - auf entsprechenden Hinweis des Gerichts - vor Rechtshängigkeit zurückgenommen wird (vgl. Beschluss des 6. Zivilsenats vom 11. September 2009, Az. 6 W 48/09, m. w. N., zur Kostengrundentscheidung in dem Parallelverfahren 18 O 90/08), sodass die Kostenauferlegung auf die Klägerin zwar rechtskräftig und damit bindend, aber rechtswidrig ohne die entsprechende gesetzliche Grundlage erfolgte.